Das VVT (Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten) bildet für jedes Unternehmen die Grundlage aller Datenschutzprozesse.
Es zeigt die Liste der Unternehmensprozesse an, die nach Art. 30 DSGVO zu dokumentieren sind und dient als zentrales Dokumentationsinstrument, um die datenschutzrechtlichen Anforderungen in einem Unternehmen oder einer Organisation sowie die Nachweis- und Rechenschaftspflicht gegenüber den Datenschutzbehörden zu erfüllen.
Das VVT wird bewusst überobligatorisch (also über die Anforderungen des Art. 30 der DSGVO hinaus) bereitgestellt. Daraus ergeben sich folgende Vorteile:
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