Alle nach Art. 12-14 erforderlichen Datenschutzinformationen (Datenschutzerklärungen, Mitarbeiterdatenschutzerklärungen, …) können zentral verwaltet und bei Bedarf der aktuellen Verarbeitungstätigkeit zugewiesen werden.
Datenschutzinformationen
Details
Dokumentieren Sie den Inhalt, das Veröffentlichungs- und Freigabedatum, den Kontext, die interne Verantwortlichkeit und das Rückzugsdatum Ihrer Datenschutzinformation. Sie haben jederzeit den Überblick, welche Information zu welchem Zeitpunkt gültig war.